Frankreich

Informationen zur Bogenjagd in Frankreich von Luis Hant (Stand 03.03.2013)


Grundvoraussetzung für die Jagd mit dem Bogen in Frankreich ist der französische Jagdschein oder der Jagdschein des jeweiligen Herkunftslandes.

Für Ausländer, welche den französischen Jagdschein (permis de chasser) machen wollen, wird eine „Vorausbildung“ gefordert. Diese wird z.B. bei der Jagdschule Weck in Offenburg angeboten. Es sind von der französischen Jagdbehörde 3 Tage Theorie und 1 Tag Praxis gefordert, bevor ein Ausländer in Frankreich zur theoretischen Prüfung darf.
Der Dozent, Francis Gross, ist französischer Jäger, der hervorragend Deutsch spricht und der Fédération des Chasseurs (Jägervereinigung) angehört.

Die theoretische Prüfung zum französischen Jagdschein wird in einem Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Vorher sind ca. 750 Fragen zu lernen, welche jedes Jahr in einem Buch neu zusammengestellt werden. Die Prüfungsfragen können auch online auf
http://www.chasseurdefrance.com/Testez-vos-connaissances.html geübt werden.

21 dieser Fragen werden im Regelfall genauso, wie sie im Buch stehen, bei der Prüfung abgefragt. Es wird zu jeder Frage ein kurzer Film vorgeführt. Im Anschluss muss jeder Teilnehmer auf seiner Lochkarte bei der richtigen Antwort einstechen.

Die Praktische Prüfung beinhaltet einen Parcours mit der Flinte. Es geht hierbei nicht darum zu treffen, sondern zu zeigen, dass der Waffenträger die Sicherheitsregeln im Umgang mit der Waffe verstanden hat und umsetzt. Des Weiteren werden der Umgang mit dem Karabiner sowie das sichere Verhalten bei einer Treibjagd geprüft.
Der Prüfungsablauf und das geforderte Verhalten werden an einem Praxistag den Teilnehmern nahe gebracht. Zum „trocken Üben“ zu Hause kann man im Vorfeld einen Lehrfilm über die praktische Prüfung erwerben.

Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer den französischen Jagdschein.

Um in Verbindung mit dem französischen Jagdschein auch mit dem Bogen in Frankreich grundsätzlich jagen zu dürfen, muss der Jäger noch an einer Fortbildung für die Bogenjagd teilnehmen (JFO = Journées de Formation Obligatoire). Diese wird in jedem Departement vom jeweiligen Bogenjagdverband ein bis zwei Mal pro Jahr durchgeführt. Je nach Departement geht diese Fortbildung ein oder zwei Tage. Eine Prüfung ist nicht gefordert, nur eine Teilnahme.
Französischer „Dachverband“ - Fédération française des chasseurs à l'arc
Bas Rhin, Dep. 67 - ACABR (Association des Chasseurs à l'Arc du Bas-Rhin)
Haut Rhin, Dep. 68 - AHRCA (Association Haut-Rhinoise des Chasseurs à l'Arc)

Der Besitzer eines deutschen Jagdscheines kann in Frankreich mit dem Gewehr und auch mit dem Bogen zur Jagd gehen. Will der deutsche Jäger eine Jahresjagdkarte erstehen und mit dem Bogen jagen, wird von ihm per Gesetz die Teilnahme an der Fortbildung für Bogenjäger gefordert. Will er nur 3 bis 9 Tage im Jahr in Frankreich mit dem Bogen jagen, ist die Teilnahme an der Bogenjägerfortbildung laut Gesetz nicht gefordert.

Wenn der Jäger die Möglichkeit hat, in einem Revier in Frankreich zu jagen, muss er vor der Jagd eine französische Jagdkarte (Validation) für das jeweilige Departement, für mehrere Departements oder für ganz Frankreich bei der Federation lösen.
(z.B. Fédération des Chasseurs du Bas-Rhin - http://www.fdc67.fr/fr/Accueil-3.html)
Das kann der Jäger beim ersten Mal persönlich machen oder über einen freundlichen Helfer (Francis Gross, s.o., francis.gross@cegetel.net). Die folgenden Jahre kann die Jahres-Jagdkarte auch online mit einer Kreditkarte bestellt werden.

Es gibt die Möglichkeit eine Jagdkarte für 3 aneinanderhängende definierte Tage zu Lösen. Das kostet ca. 60 Euro und darf pro Jagdjahr (01.07. – 31.06.) nur 3-mal gemacht werden. Oder es kann eine Jahresjagdkarte (Validation) erstanden werden, welche ca. auf die gleiche Summe kommt, wie 3x3 Jagdtage.
Beim Anfordern sollte darauf geachtet werden, dass auch Schadwild (Sauen) integriert ist.

Weiterhin muss jeder Jäger in Frankreich eine unbegrenzte Jagdhaftpflichtversicherung (ca. 25 Euro pro Jahr) vorweisen. Auch hier kann Francis Gross weiterhelfen.

In Frankreich gibt es Staatswald und Privatwald. Im Staatswald ist die ONF (Office National des Forêts) zuständig. Es besteht die Möglichkeit, über die ONF mit dem jeweiligen Förster Kontakt aufzunehmen. Bei diesem können Ausgänge gekauft werden und er zeigt dem Jäger an welcher Stelle er ansitzen bzw. jagen darf.
Privatwald ist meist an Jäger verpachtet. Entweder ist dies ein einzelner Franzose, welcher anderen das Jagen ermöglicht, oder es ist ein „Verein“ (hier muss der Vorsitzende ein Franzose sein). Diese Formen werden hauptsächlich in Grenznähe durchgeführt.
Im Landesinneren gibt es wieder andere Formen. So wird hier meist den Bewohnern eines Dorfes die Jagd um ihr Dorf zugesprochen.

Folgende Grundsatzjagdregeln in Frankreich werden vor allem im Staatsforst streng beachtet:
Der Jäger muss mindestens 50 Meter von der Futterstelle entfernt schießen (daher ist ein Ansitz zwischen Einstand und Futterstelle sinnvoll). Er darf ab 1 Stunde vor und 1 Stunde nach Sonnenauf- bzw. –Untergang jagen.
Jeder Jäger sollte sich vor der Jagd ausführlich z.B. bei dem Förster über die Regeln informieren.

Seit 2012 ist in Frankreich kein Mindestmaß mehr für Bogen (ATA) gefordert. Es dürfen alle Jagdklingen zur Jagd verwendet werden. Es ist kein Mindestgewicht mehr für Jagdpfeile vorgeschrieben.

Jeder Jagdpfeil muss unauslöschlich mit der Jagdscheinnummer versehen werden. (bei Jägern mit ausländischem Jagdschein muss die Nummer der franz. Jagdkarte auf dem Pfeil stehen)

Es gibt u.a. folgende Unterschiede zum Deutschen Jagdsystem.

Wildschaden wird im Regelfall „übernommen“ (jeder Jäger bezahlt beim Kauf einer Jagdkarte in eine Schadenskasse, woraus alle Wildschäden beglichen werden).Jagdzeiten sind leicht anders festgelegt (diese sind von Departement zu Departement unterschiedlich).Die Jägerausbildung ist komplett anders (wer „jagen“ und „schießen“ lernen möchte, muss sich das selbst bzw. über erfahrene Jäger aneignen).Jagdzeit ist eine Stunde vor und eine Stunde nach Sonnenaufgang / -untergang (bei Ausnahmen über das Rathaus kann an Feldern auch in der Nacht bei guter Sicht gejagt werden).Es gibt die Französische Jagdpolizei (Garde Chasse), welche streng kontrolliert (ein Verstoß gegen Jagdgesetze kann zu Geldstrafen, zum Verlust der Waffen, dem Jagdschein bis hin zum eigenen Auto führen).Das Jagen mit Licht bei Nacht ist verboten.Die Abschussplanerfüllung wird regional unterschiedlich gehandhabt.Das Brasselet (Marke) für geschossene Rehe muss vor dem Bergen angelegt werden.Die Trichinenschau bei Sauen ist im Elsass erforderlich.Fütterung nur mit Mais.- Bei Treib- und Drückjagden werden auch mindestens orange Warnwesten gefordert.

ONF - Office National des Forêts

Quelle 01.03.2013:
http://www.onf.fr/alsace/sommaire/onf/contact/@@index.html

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Viele Grüße und Waidmannsheil,

Luis

 

Infos

Sobald das Wetter besser wird, findet der alljährlich  "Frühjahrs-Putz"

auf dem Parcours statt.

 

Die kranken Tiere werden nach und nach in Rente gehen.

Verboten sind:

Jagdspitzen

Mittelalterspitzen

Blunts

Armbrust

Blasrohr

 

Bei Nichtbeachtung ist mit einem Parcours-Verbot zu rechnen.